1.1
Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Trainer über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
1.2
Ergänzend gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainer, die den Verträgen beigefügt werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
2.1
Der Trainer erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.
2.2
Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer im einzelnen festgelegt.
2.3
Der Trainer erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainingsseminaren.
2.4
Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern widerspricht der Berufsethik freier Trainer und findet nicht statt.
3.1
Das erste Kontaktgespräch durch den Trainer ist unentgeltlich.
3.2
Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
3.3
Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
3.4
Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u.a..
3.5
Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.
3.6
Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
3.7
Alle Leistungen gelten zuzüglich der am Erfüllungsort üblichen Steuern.
3.8
Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden vor Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare sind zu 1/2 bei Auftragserteilung und zu 1/2 vor Durchführung des Trainingsauftrages jeweils ohne Abzug zu zahlen. Entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen.
3.9
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
4.1
Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Trainers. Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist nicht gestattet.
4.2
Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheberund/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
4.3
Der Auftraggeber informiert den Trainer vor und während der vereinbarten Trainingsmassnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
4.4
Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Trainer der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.
4.5
Der Trainer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
4.6
Der Trainer trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die vom Trainer zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Trainer wird deren Auswahl ausschliesslich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen.
4.7
Der Trainer ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.8
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
4.9
Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer, einen Alternativtermin im Zeitraum eines Jahres zu benennen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann kein Alternativtermin vereinbart werden, sind bei Absagen innerhalb von 10 Monaten vor der Trainingsdurchführung 50%, bis zu 6 Monaten 75% und bis zu 3 Monaten vorher 100% des Honorars zuzüglich Kosten gemäss Ziffer 3 zu zahlen. Das vom Trainer vorbereitete Material wird vom Auftraggeber im Rahmen der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.
5.0
Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainer unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.1
Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
5.2
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen für Trainer zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Trainers.